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RECHT AUF ZUGRIFF ZU INFORMATIONEN
Das Recht auf Zugang zu Informationen, die dem Tourismusverband der Gemeinde Pitomača gehören, von ihm entsorgt oder kontrolliert werden, ist im Gesetz über den Zugang zu Informationen (Amtsblatt 25/13); Änderung (Amtsblatt 85/15) geregelt.
Das Gesetz schreibt auch die Grundsätze des Zugangsrechts, Ausnahmen vom Zugangsrecht und das Verfahren zur Ausübung und zum Schutz des Rechts auf Zugang zu Informationen vor. Das Ziel des Gesetzes ist es, natürliche und juristische Personen durch die Offenheit und Publizität der Aktivitäten von Behörden in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu befähigen und zu informieren.
Das Auskunftsrecht wird durch Einreichung eines Antrags beim kroatischen Tourismusverband (Antrag) verwirklicht. Wenn die Anfrage schriftlich gestellt wird, kann das Informationszugriffsanforderungsformular folgendermaßen ausgefüllt werden:
- an die Adresse: Turistička zajednica općine Pitomača, Ljudevita Gaja 26/1, 33 405 Pitomača
- per E-Mail an den informierenden Beamten: turisticka@pitomaca.hr,
- persönlich gebracht, u. zw. an Wochentagen von 7:30 bis 14:30 Uhr in das Tourismusbüro des Tourismusverbandes der Gemeinde Pitomača
Informierende Beamtin:
Ivona Pankaz, struč.spec.oec.
Handynummer: 091 620 2088